Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemein gilt Folgendes:
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der
Schriftform.
Unterricht:
Der Unterricht erfolgt nach Unterschrift des Vertrages zum vereinbarten Datum.
Der Unterricht kann sowohl als Einzel-, als auch als Gruppenunterricht (mit max. 4 Personen) erteilt werden.
Die Lehrkraft erteilt Schülern und Schülerinnen des Vertragsangebotes wöchentlich einmal Unterricht.
Schüler, die dem Angebot einer Wertkarte nachgehen, erhalten den Unterricht zu den jeweils singulär vereinbarten Terminen.
Die Lehrkraft führt den Unterricht in voller Verantwortung als sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterlagen mitzubringen und in erforderlichem Umfang zu üben.
Kommunikationswege:
Absprachen außerhalb des Unterrichts können grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen.
1. Per Anruf. Hierfür dient die Rufnummer 0163 898 5754.
2. Per Email. Hierfür dient die Emailadresse klavierunterricht-manys@info.de
(3. Im Notfall Per SMS. Hierfür dient die Rufnummer 0163 898 5754.)
Alternative Kommunikationswege sind nicht vorhanden.
Aktive Verfügbarkeit der Kommunikationswege:
Mo. - Fr. von 10 Uhr - 17 Uhr
Verhinderungen:
Bei Verhinderung des/r Schülers/in, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, wird ein neuer Termin je nach Möglichkeit schriftlich oder telefonisch abgesprochen, sofern der ursprüngliche Termin mind. 24 Stunden vor Beginn abgesagt wurde.
Termine, die seitens des/r Schülers/in nicht mind. 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, werden zum regulären Preis in Rechnung gestellt.
Bei mehr als zweiwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die ausgesetzte, bescheinigte Ausfallzeit. Der Klavierlehrer ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch eine/n andere/n Schüler/in zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.
Bei Verhinderung des Musiklehrers einen Termin wahrzunehmen aufgrund von Krankheit, wird dieser in Absprache mit dem/r Schüler/in entweder digital abgehalten oder nach Möglichkeit in Präsenz nachgeholt.
Im Falle von höherer Gewalt (Pandemiegeschehen, Unwetter, Schnee, Sturm, Gründe, die nicht in der Verantwortung der Lehrkraft liegen), findet kein Präsenzunterricht statt.
Der Schüler verpflichtet sich in diesen Fällen, am Onlineunterricht teilzunehmen.
Urlaub:
Zu Zeiten der gesetzlichen Schulferien sowie Feiertagen in NRW findet kein Unterricht statt. Der Monatsbeitrag bleibt hiervon unberührt.
Sofern der Schüler außerhalb der gesetzlichen Schulferien Urlaub plant, sollte er möglichst zeitnah die Lehrkraft darüber informieren, sodass diese den Unterrichtskalender pflegen kann. Jener Unterricht wird nicht nachgeholt.
Der Musiklehrer hat das Recht unbezahlte Abwesenheiten außerhalb der Schulferien. Diese unbezahlte Abwesenheit kann maximal drei Kalendermonate am Stück betragen. In dieser Zeit fällt kein Monatsbeitrag an und der Vertrag, sowie Wertkarten des/r Schülers/in werden nicht um die Abwesenheitszeit des Lehrers verlängert.
Eine unbezahlte Abwesenheit des Lehrers wird mind. einen Monat vor Beginn dem/r Schüler/in mitgeteilt. Dies geschieht über die Webseite des Klavierunterrichts, www.Klavierunterricht-manys.de, unter dem Reiter „Abwesenheit“. Der/Die Schüler/in wird aus diesem Grund angehalten hier einen regelmäßigen Blick darauf zu werfen.
Feiertage:
An Feiertagen findet kein Unterricht statt. Falls der reguläre Unterricht (die reguläre Unterrichtsstunde) auf einen Feiertag fällt, wird diese Unterrichtseinheit nicht nachgeholt.
Bei Tarifen des Monatsangebotes gilt Folgendes:
Die Mindestlaufzeit umfasst mind. drei ganze Kalendermonate + ggfs. den Rest eines jeweiligen Startmonats.
Beispielrechnung:
Beginn des Vertrags im Laufe eines Monats: 15.01.xx - Laufzeit bis 30.04.xx
(Rest des verbleibenden Startmonats Januar + drei ganze Kalendermonate Feb, Mär, Apr)
Bei Start zum 1. eines Monats beträgt die Mindestlaufzeit lediglich genau drei ganze Kalendermonate.
Beispielrechnung:
01.01.xx – Laufzeit bis 31.03.xx
Kündigungsfrist: vier Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Verlängerung: automatisch um drei ganze Kalendermonate + ggfs. den Rest des laufenden Monats.
Zahlung: der jeweilige Geldbetrag wird automatisiert per Lastschrifteinzug zum Vormonatsende eingezogen.
Bei Tarifen des Jahresangebots gilt Folgendes:
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 ganze Kalendermonate + ggfs. den Rest eines jeweiligen Startmonats.
Beispielrechnung:
Beginn des Vertrags im Laufe eines Monats: 15.12.22 – Laufzeit 31.12.23
(Rest des verbleibenden Startmonats Dezember + 12 ganze Kalendermonate Ja-Dez)
Bei Start zum 1. eines Monats beträgt die Mindestlaufzeit lediglich 12 ganze Kalendermonate.
Beispielrechnung:
01.12.22 – Laufzeit bis 30.11.23
Kündigungsfrist: mind. vier Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Verlängerung: automatisch um 12 ganze Kalendermonate + ggfs. den Rest des laufenden Monats.
Zahlung: der jeweilige Geldbetrag wird automatisiert per Lastschrifteinzug zum Vormonatsende eingezogen.
Bei Kartenpaketen gilt Folgendes:
Die Gültigkeit der Wertkarten beträgt 12 Kalendermonate ab Kaufdatum. Alle Unterrichtseinheiten müssen innerhalb der Gültigkeit von 12 Monaten nach Kaufdatum vereinbart und abgehalten werden.
Zahlung: Der jeweilige Geldbetrag ist in voller Höhe bei Vertragsabschluss, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu entrichten.
Bitte bringen Sie Ihre Wertkarte stets zum Unterricht mit. Dadurch kann die Terminchronik immer gepflegt und beidseitig nachvollzogen werden.
Haftungsverzicht:
Die Aufsichtspflicht gilt nicht für den Flur, das Treppenhaus, Nebenräumlichkeiten oder den Außenbereich des Unterrichtsraumes bzw. des Unterrichtsgebäudes. Auch kann nicht kontrolliert oder überwacht werden, wann ein Schüler/eine Schülerin befugt oder unbefugt das Unterrichtsgebäude verlässt und wie er oder sie nach Hause kommt.
Bei Hausbesuchen gilt des Weiteren:
Bei evtl. Beschädigungen an Musikinstrumenten, die trotz sachgerechten Umgangs entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Durch diese Erklärung verzichtet der Schüler/ die Schülerin bzw. sein/seine Erziehungsberchtigte/r für alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erlittenen Unfälle oder Schäden auf Schadensersatzforderungen und jedes Recht des Vorgehens gegen Pascal Manys. Bei verloren gegangenen Gegenständen übernimmt die Lehrkraft keine Haftung.
Rechnungszustellung:
Für Vertragskunden:
Grundsätzlich werden keine Rechnungen ausgestellt, es sei denn der/die Schüler/in wünscht dies ausdrücklich.
Für Kunden des Wertkarten Angebotes:
Dem Schüler/ der Schülerin oder deren Erziehungsberechtigte/r wird die Rechnung an die an den Lehrer weitergegebene Emailadresse als pdf-Datei zugesendet.
Es wird vorausgesetzt, dass der/die Schüler/in seine/ihre Emails regelmäßig liest, in dem Umfang, dass eine erfolgreiche Rechnungszustellung bzw. Rechnungsbegleichung gewährleistet wird.
Bei Änderung der E-Mailadresse wird diese dem Vertragspartner schnellstmöglich gemeldet. Zahlungserinnerungen und ggfs. Mahnungen werden ebenfalls per E-Mail verschickt.
Zahlungsverkehr:
Für Vertragskunden:
Der monatliche Unterrichtsbeitrag wird von Vertragskunden zum Ende des Vormonats automatisiert per Lastschrifteinzug eingezogen.
Für Kunden des Wertkarten Angebotes:
Rechnungen sind vom Schuldner innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sollte der Gläubiger diesem nicht nachgehen, sieht sich der Gläubiger verpflichtet, den allgemein gelten Mahnweisen nachzukommen zzgl. den dafür vorgesehenen Zinsen und Fristen.
Änderungen während der Laufzeit:
Folgende Änderungen sind während der Laufzeit möglich:
-Uhrzeit-/Terminänderungen nach Abstimmung mit der Lehrkraft
-Zahlung Bar oder Überweisung
Es wird sich vorbehalten, die Unterrichtsgebühren in Anlehnung an den deutschen Verbraucherpreisindex max. 1 x jährlich moderat anzupassen.
Diese Anpassung wird dem Schüler mind. 6 Wochen vor Beginn mitgeteilt und es wird ihm ermöglicht, eine Sonderkündigung zum Beginn der Anpassung durchzuführen, sofern der/die Schüler/in dies wünscht.
Salvatorische Klausel:
Sollten Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Bei Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle Früheren ihre Gültigkeit.
Änderungsvorbehalt/ aktualisierte Geschäftsbedingungen:
Änderungen der AGBs sind vorbehalten. Die Bekanntgabe aktualisierter Geschäftsbedingungen erfolgt per E-Mail. Diese werden als Anhang der Mail beigefügt.
Kündigung:
Die Kündigung eines Vertrags kann per E-Mail an klavierunterricht-manys@info.de oder per Post an folgende Postadresse erfolgen: Pascal Manys, Steinackerstraße 32, 50259 Pulheim.
Version vom 01. September 2022